Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 17.12.2015

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 19.02.2016 - 13 UF 186/15   

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OLG Brandenburg, 19.02.2016 - 13 UF 186/15 (https://dejure.org/2016,20604)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.02.2016 - 13 UF 186/15 (https://dejure.org/2016,20604)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Februar 2016 - 13 UF 186/15 (https://dejure.org/2016,20604)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung nach Beschränkung der Beschwerde der Großeltern eines Kindes gegen ein familiengerichtliches Umgangsverbot und Kontaktverbot auf die Kostenentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung nach Beschränkung der Beschwerde der Großeltern eines Kindes gegen ein familiengerichtliches Umgangs- und Kontaktverbot auf die Kostenentscheidung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1632 Abs. 3
    Kostenentscheidung nach Beschränkung der Beschwerde der Großeltern eines Kindes gegen ein familiengerichtliches Umgangs- und Kontaktverbot auf die Kostenentscheidung

  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kostenentscheidung bei Umgangsausschluss gegenüber den Großeltern

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Verfahrensgang

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   OLG Brandenburg, 17.12.2015 - 13 UF 186/15   

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OLG Brandenburg, 17.12.2015 - 13 UF 186/15 (https://dejure.org/2015,52183)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.12.2015 - 13 UF 186/15 (https://dejure.org/2015,52183)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - 13 UF 186/15 (https://dejure.org/2015,52183)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1092
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 12.07.2017 - XII ZB 350/16

    Umgang des Kindes mit Großeltern: Kindeswohldienlichkeit bei Ablehnung des

    Der Umgang der Großeltern mit dem Kind dient hingegen regelmäßig nicht seinem Wohl, wenn die - einen solchen Umgang ablehnenden - Eltern und die Großeltern so zerstritten sind, dass das Kind bei einem Umgang in einen Loyalitätskonflikt geriete (OLG Saarbrücken Beschluss vom 21. April 2017 - 6 UF 20/17 - juris Rn. 12; OLG Brandenburg FamRZ 2016, 1092; MünchKommBGB/Hennemann 7. Aufl. § 1685 Rn. 12; Johannsen/Henrich/Jaeger Familienrecht 6. Aufl. § 1685 Rn. 5).
  • OLG Braunschweig, 30.06.2021 - 2 UF 47/21

    Großeltern - Voraussetzungen des Umgangsrechts mit Enkeln

    Der Umgang der Großeltern mit dem Kind dient hingegen regelmäßig nicht seinem Wohl, wenn die - einen solchen Umgang ablehnenden - Eltern und die Großeltern so zerstritten sind, dass das Kind bei einem Umgang in einen Loyalitätskonflikt geriete (BGH, Beschluss vom 12.07.2017, NJW 2017, 2908 Rn. 27, beck-online unter Verweis auf OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.04.2017 - 6 UF 20/17 = BeckRS 2017, 113541 Rn. 12; OLG Brandenburg BeckRS 2016, 06870 = FamRZ 2016, 1092; MüKoBGB/Hennemann, 7. Aufl., § 1685 Rn. 12; Johannsen/Henrich/Jaeger, Familienrecht, 6. Aufl., § 1685 Rn. 5).
  • OLG Koblenz, 19.05.2020 - 9 UF 191/20

    Umgangsrecht von Großeltern mit ihren Enkeln; Anhörung der Kindeseltern

    Bei alledem verkennt der Senat nicht, dass der Umgang einer Bezugsperson mit dem Kind dessen Wohl regelmäßig jedenfalls dann nicht dient, wenn das Verhältnis zumindest eines - einen solchen Umgang ablehnenden - Elternteils zu der Umgang begehrenden Bezugsperson zerrüttet oder zumindest von erheblichen Spannungen geprägt ist, da in einem solchen Fall regelmäßig ein starker Loyalitätskonflikt des Kindes zu erwarten ist (vgl. Senat , Beschluss vom 20. August 2018 - 9 UF 246/18 - BGH, NJW 2017, 2908, 2910, m.w.N.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20. April 2017 - 6 UF 20/17 -, BeckRS 2017, 113541, Rdnr. 12; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. Dezember 2015 - 13 UF 186/15 -, BeckRS 2016, 06870, Rdnr. 5; OLG Naumburg, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 4 UF 123/07 -, BeckRS 2007, 19574; OLG Koblenz, NJW-FER 2001, 97; MünchKomm-Hennemann, BGB, 8. Aufl. 2020, § 1685, Rdnr. 14, m.w.N.).
  • AG Lemgo, 08.05.2023 - 7 F 18/23

    Umgangsrecht Großeltern

    Dem folgt die gesamte obergerichtliche Rechtsprechung und das Schrifttum (vgl. OLG Saarbrücken NZFam 2017, 671 bespr. v. Engelmann; OLG Brandenburg BeckRS 2016, 06870 = FamRZ 2016, 1092; MüKoBGB/Hennemann § 1685 Rn. 12; Jaeger in Johannsen/Henrich 6. Aufl. BGB § 1685 Rn. 5).
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